Klasse A (unbeschränkt):
Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccmª oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung
- DRK – Schein
- 1 Passbild
- kein Vorbesitz erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
Grundausbildung und
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten - Bei Erweiterung:
Grundausbildung - 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Klasse A (beschränkt)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung
- DRK – Schein
- 1 Passbild
- kein Vorbesitz erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
Grundausbildung und
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten - Bei Erweiterung:
Grundausbildung
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
- 80 km/h für 16 – 17 jährige und
- unbegrenzt ab 18 Jahre
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre bei 80 km/h (bbH); 18 Jahre unbegrenzt
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung
- DRK – Schein
- 1 Passbild
- kein Vorbesitz erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung und
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
(*) Diese Zeiten können nur garantiert werden, wenn du bereits den Führerschein der Klasse B besitzt.