PKW (B) mit 17 Jahren

Klasse B (begleitetes Fahren mit 17):

PKW und kleine LKW´s mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Benennung einer oder mehrerer Person(en), die das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B sind und nicht mit mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung
  • DRK – Schein
  • 1 Passbild
  • kein Vorbesitz erforderlich

Dauer der Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    12 Doppelstunden Grundstoff
    2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung:
    6 Doppelstunden Grundstoff
    2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

  • Grundausbildung und
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten