Klasse B (begleitetes Fahren mit 17):
PKW und kleine LKW´s mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- Benennung einer oder mehrerer Person(en), die das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B sind und nicht mit mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind.
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung
- DRK – Schein
- 1 Passbild
- kein Vorbesitz erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung und
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten