Motorrad (A) in 14 Tagen*

Klasse A (unbeschränkt):

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccmª oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung
  • DRK – Schein
  • 1 Passbild
  • kein Vorbesitz erforderlich

Dauer der Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    12 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung:
    6 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    Grundausbildung und
    5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung:
    Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten
    2 Autobahnfahrten
    1 Nachtfahrt

Klasse A (beschränkt)

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung
  • DRK – Schein
  • 1 Passbild
  • kein Vorbesitz erforderlich

Dauer der Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    12 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung:
    6 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    Grundausbildung und
    5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung:
    Grundausbildung
    3 Überlandfahrten
    2 Autobahnfahrten
    1 Nachtfahrt

Klasse A1:

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:

  1. 80 km/h für 16 – 17 jährige und
  2. unbegrenzt ab 18 Jahre

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre bei 80 km/h (bbH); 18 Jahre unbegrenzt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung
  • DRK – Schein
  • 1 Passbild
  • kein Vorbesitz erforderlich

Dauer der Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    12 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung:
    6 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

  • Grundausbildung und
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

(*) Diese Zeiten können nur garantiert werden, wenn du bereits den Führerschein der Klasse B besitzt.