Klasse C:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche und augenärztliches Gutachten
- Erste – Hilfe – Schein
- 1 Passbild
- Klasse B erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
klassenspezifischer Stoff:
Vorbesitz Kl. B = 10 Stunden,
Vorbesitz Kl. C1 = 4 Stunden,
Vorbesitz Kl. D1 = 4 Stunden,
Vorbesitz Kl. D = 2Stunden,
Praktische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung von B auf C
Grundausbildung und
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug - Bei Erweiterung von C1 auf C
Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
1 Unterweisung am Fahrzeug
Klasse CE:
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche und augenärztliches Gutachten
- Erste – Hilfe – Schein
- 1 Passbild
- Klasse C erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - Gemeinsamer Erwerb von Klasse C und CE
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse C
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse CE
Praktische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung von C auf CE
Grundausbildung und
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug - Gemeinsamer Erwerb von Klasse C und CE
Grundausbildung
3 Überlandfahrten Klasse C
5 Überlandfahrten Klasse CE
1 Autobahnfahrt Klasse C
2 Autobahnfahrten Klasse CE
keine Nachtfahrt Klasse C
3 Nachtfahrten Klasse CE
1 Unterweisung am Fahrzeug je Klasse