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Übersicht der Motorrad-Klassen Mofa, M, A1 und A

Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren? Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
  • Mindestalter
  • Vorbesitz
  • Eingeschlossene Klassen
  • Ausbildung
  • Prüfung
Mofa

MOFA
bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig.

  • Lichtbild
  • Mindestalter: 15
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: -
  • Ausbildung:  Theorie und Praxis
  • Prüfung:  Theorieprüfung
M ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bbH.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: -
  • Ausbildung:  Theorie und Praxis
  • Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A1 LEICHTKRAFTRÄDER

Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH fahren.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: M
  • Ausbildung:  Theorie und Praxis
  • Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
beschränkt
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
unbeschränkt
SCHWERE KRAFTRÄDER

Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Mindestalter: 25
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
S DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER UND
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFT-
FAHRZEUGE

Bauartbedingte
Höchstgeschwindig-
keit von 45 km/h.
Leermasse bei vierr. Leichtkraftfahr-
zeugen max. 350kg.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: -
  • Ausbildung:  Theorie und Praxis
  • Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A* (unbeschränkt):

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccmª oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung
  • DRK - Schein
  • 1 Passbild
  • kein Vorbesitz erforderlich

Dauer der Ausbildung:

Theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    12 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung:
    6 Doppelstunden Grundstoff
    4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung:
    Grundausbildung und
    5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
  • Bei Erweiterung:
    Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten
    2 Autobahnfahrten
    1 Nachtfahrt



 
(*) Diese Zeiten können nur garantiert werden, wenn du bereits den Führerschein der Klasse B besitzt.

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