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Informationen -
Fahrschule
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Seite 1 von 9 Übersicht der Motorrad-Klassen Mofa, M, A1 und A
| Klasse | Was darf ich mit der Klasse fahren? | Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
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- Mindestalter
- Vorbesitz
- Eingeschlossene Klassen
- Ausbildung
- Prüfung
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| Mofa |
MOFA bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig.
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- Mindestalter: 15
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
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| M |
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bbH.
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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| A1 |
LEICHTKRAFTRÄDER
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH fahren.
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A beschränkt
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MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A unbeschränkt
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SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 25
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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| S |
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER UND VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFT- FAHRZEUGE
Bauartbedingte Höchstgeschwindig- keit von 45 km/h. Leermasse bei vierr. Leichtkraftfahr- zeugen max. 350kg.
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Klasse A* (unbeschränkt):
Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccmª oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung
- DRK - Schein
- 1 Passbild
- kein Vorbesitz erforderlich
Dauer der Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
- Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung:
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten
- Bei Erweiterung:
Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten 1 Nachtfahrt
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